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   VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04   

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VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04 (https://dejure.org/2004,32627)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.2004 - 7 B 127/04 (https://dejure.org/2004,32627)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 2004 - 7 B 127/04 (https://dejure.org/2004,32627)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 279/02

    Beihilfe zur Beschaffung eines gebrauchten häuslichen Personalcomputers mit

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
    Nach der Rechtsprechung gehören zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln (nur) die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205 bezüglich eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse; Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 279/02 - juris).

    Denkbar erscheint auch, dass ein häuslicher Internetanschluss für einen Schüler auch dann ein notwendiges Lernmittel darstellen kann, wenn die Schule eine solche Nutzung (außerhalb des Unterrichts) zwar nicht vorschreibt, aber doch ausdrücklich voraussetzt oder stillschweigend erwartet, die schulischen Angebote hierfür nicht ausreichen und ein hilfebedürftiger Schüler allein deshalb gegenüber seinen nichthilfebedürftigen Mitschülern ins Hintertreffen geriete, weil er und seine Eltern sich einen Internetanschluss nicht leisten können (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95

    Sozialhilferecht: Sozialhilfeleistungen für Lernmittel in freiwilligen

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
    Die Bestimmung des § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nichthilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32.95 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94

    Sozialhilfe; Regelbedarf; Schulmaterial; Abgrenzung zum Einschulungsbedarf;

    Auszug aus VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04
    Nach der Rechtsprechung gehören zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln (nur) die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205 bezüglich eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse; Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 279/02 - juris).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 90/06

    Schadensersatz wegen entgangenem Unterhalt: Umfang des Anspruchs des

    Nur in einem solchen Fall könnte angenommen werden, dass der private Internetzugang zum unterhaltsrechtlichen Bedarf der Klägerin gehörte (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 03.09.2004, 7 B 127/04 und VG Stuttgart a.a.O.: Kosten des Internetzugangs gehören nur bei besonderen, personenabhängigen Gründen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG).
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